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Kommentar vom 13.10.2019
Update: Von Geldpreisen und Abteilungsteilungen
von Wolfgang Leiss

Demnächst stehen die Sitzungen der Landeskommissionen an, in denen über die Besonderen Bestimmungen entschieden wird. In Baden-Württemberg ist die Entscheidung schon gefallen.

Grand Prix Prüfungen ohne Geldpreise?

Ein Punkt ist dabei besonders zu beachten. Die LPO sieht in Zukunft vor, dass Prüfungen der Klasse S, das schließt Grand Prix Prüfungen mit ein, auch ohne Auszahlung von Geldpreisen durchgeführt werden können.

Speziell in Bayern weiß man, was das bedeutet. Wir haben dann österreichische und tschechische Verhältnisse. Dort hat der Umstand, dass keine Geldpreise ausbezahlt werden müssen dazu geführt, dass auch mal ein Grand Prix mit nur einem Teilnehmer stattfinden kann und dass die Anzahl der veranstalteten Grand Prixs in der Relation zu den Startern deutlich angestiegen ist.

Diese Entscheidung der FN, die auf Vorschlag einzelner Landesverbände zustande kam, spielt Veranstaltern, wie Ankumer Dressurclub, Fehenstall und Zierow in die Hände, die schon bislang die konkrete Auszahlung von Geldpreisen irgendwie umgangen haben, ohne dass die FN eingeschritten ist.

Genau das, was die FN eigentlich nicht will, sanktionieren sie jetzt.

Der sportliche Wert solcher Prüfungen, und damit der Grand Prix Prüfungen und der S Prüfungen allgemein, sinkt dramatisch. Das, was in Deutschland für unsere hohe Qualität gesorgt hat, und uns zur führenden Dressurnation gemacht hat, der sportliche hochwertige Vergleich mit entsprechend großen Starterzahlen, wird verwaschen und die Maßstäbe werden verwischt.

Bayern und Baden-Württemberg wollen da nicht mitspielen

Auf Nachfrage bei den LKs in Bayern und Baden-Württemberg wurde mit geteilt, dass sowohl Bayern, wie auch Baden-Württemberg bei dieser Regelung nicht mitmachen werden. D.h. in diesen Landesverbänden wird es keine Grand Prixs ohne Geldpreise geben. Das hört sich ja gut an. Hoffentlich stimmen die Delegierten dann auch so ab, wie die Offiziellen das wollen.

Aktuelle Information: Frank Reutter, LK-Vorsitzender in Baden-Württemberg berichtet dass die Delegierten in der LK-Sitzung, die bisherige Regelung einstimmig beschlossen haben. D.h. ab der Klasse M müssen in Baden-Württemberg Geldpreise zwingend ausgeschüttet werden. Eine erfreuliche Entscheidung.

Nur das Problem ist damit nicht ganz aus der Welt. Richtig wäre, wenn die FN in Zukunft unterscheiden würde zwischen Grand Prixs mit Geldpreisen und Grand Prixs ohne, und dabei die Grand Prix ohne Geldpreise nicht für das Goldene Reitabzeichen und für die FN Rangliste zählen würden.

Daher die Forderung: Keine Geldpreise = keine Ranglistenpunkte!

Dies sollten die süddeutschen Landesverbände zwingend fordern, um solche Missstände zu vermeiden, wie sie jetzt schon durch leicht errittene Ranglistenpunkte im Ausland derzeit möglich sind, wo Reiter sich, ohne die Leitungen auf deutschen Turnieren zu bestätigen, in der FN-Rangliste bis auf vordere Plätze hocharbeiten konnten.

Die Praxis der Teilung in Abteilungen

Noch einem anderen Thema sollten sich die Landesverbände annehmen. Immer wieder kommt es vor, dass ein Veranstalter die Regel anwendet, dass schon ab 36 Nennungen in zwei Abteilungen geteilt werden kann. Ab 36 Nennungen kann man, ab 51 Nennungen muss man teilen.

Ein durchaus lobenswerter Vorgang, wenn schon unter 51 Nennungen geteilt wird, denn für einen Reiter ist es doch viel schöner 5ter zu werden, als 10ter. Zudem ist die Belastung für den Veranstalter nicht größer, oder hält sich im Rahmen.

Nur sollte es nicht so ablaufen, dass nach der Prüfung, aber noch vor der Siegerehrung, diese Entscheidung schnell gefällt wird, um „der Tochter noch schnell einen S Sieg zu sichern“, sondern eine Teilung nach dem Beginn der Prüfung (erster Starter) sollte nicht mehr möglich sein.
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