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News vom 26.03.2018 Biberach/Rißegg 23.-25.03.2018: Ergebnisse – Heimsieg für Nicole Kohler |
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Mit der 12 jährigen Stute Sierra holt sich Nicole Kohler den dritten S Sieg und nutzt so ihren Heimvorteil. Zweiter wurde Michael Stauß mit PBM Cavano Hit FBW vor Pia Wilhelm mit Birkhof´s Meraldik.
Die Siegerin der S Dressur:
S* (S 03), Nicole Kohler mit Sierra, 70,357 %
Die Sieger der M Dressuren:
M** (M 11) 1. Abteilung, Carolin Heckenberger mit Don Hitmeyer
M** (M 11) 2. Abteilung, Ines Knoll mit Falcao
M* (M 05) 1. Abteilung, Pia Wilhelm mit RS Carestini
M* (M 05) 2. Abteilung, Ines Knoll mit Falcao
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Wie wenig die 5 % Grenze eine Aussage über Richterqualität rechtfertigt, ist in Rißegg wieder einmal deutlich geworden.
So ist bei 5 % Spreizung zwischen Richterurteilen, eine geringe Differenz der Platzziffer möglich, wie auch eine sehr große. Woraus man schließen könnte, dass die 5 % Grenze nichts aussagt.
Beispiel:
Differenz bei einem Teilnehmer bei den Prozentzahlen von 5,833 % bei einem Unterschied der Platzziffer von 1 zu 18 bei 32 Startern
Ebenso ist es bei einer großen Spreizung der Platzziffer möglich, dass nur geringe Unterschiede in der Prozentzahl vorkommen.
Beispiel:
Differenz bei einem Teilnehmer bei einer ähnlichen Spreizung der Platzziffer von 4 und 19, bei nur 1,786 % Differenz bei der Prozentzahl.
Fazit:
Solche Rechenbeispiele können nur ein Anhaltspunkt sein für die Richter, ihre Leistung zu überprüfen. Differierende Richterurteile dürfen durchaus sein, nur wenn ein Richter den Teilnehmer als Sieger sieht und ein anderer ihn in der unteren Hälfte der Startenden, scheint Diskussionsbedarf gegeben.
Gleiches gilt natürlich, wenn ein Richter eine Leistung mit 71,190 % - was allgemein als bessere Leistung gilt - bewertet und ein anderer Richter mit 65,357 % - was als mittelmäßige Leistung gewertet wird - wobei der dritte Richter bei 69,524 % lag, also eher dem Urteil des ersten Richters zuneigte.
Ohne auf diese speziellen Fälle einzugehen, sind dies Anzeichen dafür, dass unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, was man unter „Dressur“ zu verstehen hat. Haben da die Richter nicht allgemein Klärungsbedarf?
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