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Kommentar vom 22.12.2012 Neue LPO 2013 – Ausschreibungsänderungen |
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Ohne dies statistisch nachweisen zu können, erscheint es dem Beobachter so, dass Turnierveranstalter vermehrt Ausschreibungstexte nicht einhalten oder lässig mit den Vorschriften der LPO umgehen. Es wird dabei oft nicht der korrekte Weg der Ausschreibungsänderung beschritten, wie es in der LPO festgeschrieben ist.
Statt Dessen wird, sozusagen auf dem kleinen Dienstweg, versucht, die LPO Bestimmungen zu umgehen. Sicher passiert es auch oft, dass aus Unkenntnis falsche Entscheidungen getroffen werden, oder einfach Fehler gemacht werden, weil Ausschreibungstexte nicht richtig gelesen werden. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Geahndet werden allerdings solche „Vergehen“ durch die Landeskommissionen selten, weil diese Vorkommnisse meist nicht zur Kenntnis gelangen. Doch auch wenn diese Vorkommnisse bekannt werden, bleiben die Vergehen oft folgenlos.
Auch wenn in Einzelfällen dem Veranstalter die Abläufe der Ausschreibungsänderungen nicht so präsent sind, wie sie sein sollten, ist dann ja immer noch der LK-Beauftragte da, der eingreifen könnte oder sollte. Doch ist der Kenntnisstand bei den LK Beauftragten entweder auch nicht größer, als bei den Veranstaltern, oder sie lassen sich durch Fehlinformationen, oder Fehleinschätzungen dazu verleiten, keine Ausschreibungsänderungen vorzunehmen. Hier sollte mehr Information und Schulung einsetzen, um den Kenntnisstand der Beteiligten zu verbessern.
Nun könnte man sagen, man muss bei dem Thema abwägen, ob das Abweichen von der Ausschreibung einschneidende, gravierende Folgen hat oder ob es sich eher um Lappalien handelt. Das kann man allerdings auch anders sehen, denn wenn man einen Ermessungsspielraum akzeptiert, würden unsere Ausschreibungen den Wert drastisch verlieren und der Wildwuchs könnte überhandnehmen, denn dann nehmen wir unsere Ausschreibungstexte nicht mehr ernst.
Hier einige exemplarische Beispiele, wie Ausschreibungen bzw. LPO Regeln ignoriert wurden:
Beispiel Göppingen:
Laut genehmigter Ausschreibung hätten in der Qualifikation zum iWest Cup nur 12 Teilnehmer in der Qualifikation starten dürfen. Es wurde keine Ausschreibungsänderung vorgenommen, wie sie in der LPO verlangt wird. D.h. Claudia Kaiser, Timo Kemmerer und Maresa Reimann hätten in der Qualifikation nicht starten dürfen, da sie nicht unter den 12 Besten in der Inter I waren. Wenn sie nicht gestartet wären, hätte Claudia Kaiser 1 Punkt, Timo Kemmerer 4 Punkte und Maresa Reimann 3 Punkte nicht erhalten. Damit wäre Maresa Reimann nicht für das Finale in der Schleyerhalle qualifiziert gewesen. Bei den beiden anderen Reitern hätte es keine Auswirkungen auf ihre Qualifikation gehabt. Durch den Startverzicht von Anja Plönzke wären gleich drei Reiter (Pietsch, Trischberger und Wittenborn) nachgerückt, hätten also in der Schleyerhalle reiten dürfen und Maresa Reimann, die nicht qualifiziert gewesen wäre, wäre nicht 4te im Finale geworden.
Eine total andere Situation und alles nur ein Problem, weil Veranstalter und LK-Beauftragte die Ausschreibung nicht ernst genommen haben und keine formale Ausschreibungsänderung vorgenommen haben, was durchaus möglich gewesen wäre.
Den betroffenen Reitern sind die Zusammenhänge wahrscheinlich gar nicht bekannt, somit konnten sie ihr Recht auch nicht einfordern. Müssen sie auch nicht, denn Veranstalter, Richter, LK-Beauftragte und die Landeskommission sind die Fachleute, die dafür sorgen müssen, dass es bei einer Veranstaltung mit rechten Dingen zugeht.
Beispiel Ilsfeld:
In der LPO ist festgeschrieben, dass max. 1/3 der Starter einer Leistungsprüfung eine anerkannte Platzierung erhalten. In der Prüfung Nr. 26 einer S*** mit Piaffe und Passage traten in Ilsfeld 11 Teilnehmer an. Nach der LPO ist geregelt, dass dann 4 Starter eine anerkannte Platzierung erhalten. Platziert wurden vom Veranstalter allerdings 6 Teilnehmer, deren Platzierung auch anerkannt wurden, d.h. die Ranglisten-Punkte wurden allen 6 Reitern angerechnet.
Beispiel Consumenta:
In der Ausschreibung der Grand Prix Tour war festgeschrieben, dass die Startfolge im Grand Prix Spezial in zwei Gruppen á 5 Reitern ausgelost werden soll. Die Teilnehmer starteten aber in der umgekehrten Reihenfolge des Ergebnisses des Grand Prix, ohne dass ausgelost wurde was sicher nur geringe bis keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Spezial hatte. Vielleicht entsprach aber die Auslosung auch exakt der umgekehrten Reihenfolge des Ergebnisses des Grand Prix?
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